Köhlerdent

Ihre Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen sogenannten befundorientierten Festzuschuss zur Regelversorgung. Dieser Festzuschuss der Krankenkasse reicht meist nicht aus, um die anfallenden Behandlungs- und Zahnersatzkosten zu decken. Das Wort „Nulltarif“ wird gern bei Werbeversprechen eingesetzt.